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Graduiertenschule für die Geisteswissenschaften

Hilfreiche Tipps zu Stipendienbewerbungen

Vorab:

Da natürlich die Chancen, ein beantragtes Stipendium zu erhalten, eingeschränkt sind, können Sie grundsätzlich auch bei verschiedenen Stipendiengebern Anträge stellen, um Ihre Chancen zu erhöhen. Wenn Sie evtl. bereits ein Stipendium zugesagt oder erhalten haben und - ggf. etwas später - eine Stipendienzusage eines anderen, evtl. attraktiveren, Stipendiengebers angeboten bekommen, können Sie natürlich das erste Stipendium ab- bzw. zurückgeben, das nimmt ein Stipendiengeber i.A. nicht übel. So ist insbesondere ist z.B. ein Stipendium der Studienstiftung des Deutschen Volkes ein Zeugnis für eine herausragende Qualifikation.

Die üblichen Maßgaben der Stipendiengeber:

  • man darf während der Förderdauer höchstens eine 25%-Stelle und i.Allg. kein weiteres Stipendium haben;
  • es sind gewisse Nebeneinkünfte möglich (meist einige wenige hundert Euro, z.B. für Lehraufträge o.ä.).

Wenn Sie eine Stelle inne haben (oder evtl. angeboten bekommen), sollten Sie folgendes wissen/beachten:

  • nehmen Sie das das Stipendium erst in Anspruch, wenn Ihre Stelle abgelaufen ist, oder
  • lassen Sie sich beurlauben; bevor Sie dies tun, sollten Sie jedoch den/die zuständige(n) Sachbearbeiter(in) in der Personalabteilung konsultieren (ersichtlich aus dem Arbeitsvertrag), ob die Beurlaubungsdauer auf die Vertragszeit angerechnet wird;
  • die meisten Stipendium sind nicht so gut dotiert, wie eine Stelle:
  • Postdoc-Stipendien entsprechen (je nach Stipendiengeber) zumeist etwa der Dotierung einer 1/2 Stelle 13 TV-L  (ca. 2100 € plus evtl. Zuschläge);
  • Promotionsstipendien sind mit meist mit 1300-1600.- Euro dotiert, plus evtl. Zuschläge).

Verlangt wird üblicherweise:

  • ein Projektvorschlag/Beschreibung des Forschungsvorhabens bzw. Dissertationsthemas;
  • bei Auslandsstipendien: Begründung für den Auslandsaufenthalt (meist durch das Thema bzw. Forschungsprojekt vorgegeben);
  • zwei Gutachten von Hochschullehrenden (i.A. der Betreuer/die Betreuerin, eine weitere fachvertretende Person);
  • Lebenslauf;
  • Publikationsverzeichnis;
  • evtl. Verzeichnis Ihrer Lehrveranstaltungen.

Generell gilt:
Voranfragen können hilfreich sein: es ist grundsätzlich zu empfehlen, nach Durchsicht der jeweiligen Richtlinien telefonischen Kontakt mit den Ansprechpartnern der jeweiligen Förderinstitutionen aufzunehmen, um abzuklären, wie vor allem die aktuellen Chancen bei einer Bewerbung wären.

Krankenversicherung:
Erhalten Sie ein Stipendium, müssen Sie sich selbst versichern (sog. freiwillige Versicherung). Das kann bei einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Weitere Info.

Druckkostenzuschüsse:
Da für Promovierende die Veröffentlichung der Dissertation obligatorisch ist, diese jedoch i.A. nicht durch Stipendien finanziert wird, finden Sie hier
Finanzierungsmöglichkeiten für die Drucklegung Ihrer Dissertation.

Promovierende unserer Graduiertenschule:
können diese und wesentlich weitergehende Informationen in unserer regelmäßigen Informationsveranstaltung "Der Stipendiengreifer"   erhalten, die exklusiv für Promovierende der Graduiertenschule und Interessierte an einer Promotion in der Graduiertenschule angeboten wird (Referent: Dr. Thomas Schmid, Geschäftsführer). Bitte beachten Sie unsere jeweils aktuellen Veranstaltungsinformationen hierzu.