Deutsch Intern
Graduiertenschule für die Geisteswissenschaften

3. Vor der Promotionsprüfung

Häufig gestellte Fragen (FAQ's) - 3. vor der Promotionsprüfung

Wir weisen bereits frühzeitig mit den Informationen zur Zusammenstellung Ihres Promotionskomitees darauf hin, dass die GSH leider keine Reise- und Hotelkosten für auswärtige Betreuer*innen bzw. Prüfer*innen finanzieren kann; d.h. auch Reisen für die Beteiligung am abschließenden Promotionskolloquium müssen aus anderer Quelle beglichen werden. Wir empfehlen, dass Sie Ihre erstbetreuende Person hierfür ansprechen.

Nein, Sie benötigen zum Zeitpunkt des Promotionskolloquiums lediglich eine aktuelle Zulassung zur Graduiertenschule. Eine evtl. notwendige Verlängerung über die sechs Semester der Erstzulassung hinaus müssen Sie jedoch rechtzeitig bei Ihrem Betreungskomitee erwirken; eine evtl. zweite Verlängerung direkt beim Direktor/bei der Direktorin. Wir erinnern Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer jeweiligen Zulassungzeit. 

Mehr Informationen.

Sie. Wir informieren mit Annahme der Dissertation (d.h. nach Ablauf der Auslage- und Einspruchsfrist) Sie und alle anderen Beteiligten Ihres Promotionsprüfungsverfahrens über die damit erfolgte die Annahme der Dissertation. Es ist dann Ihre Aufgabe, eine Protokoll führende Person zu suchen, dem Vorsitzenden vorzuschlagen und mit allen Beteiligten einen Termin zu koordinieren. Wir helfen gerne mit einem Raum hier in unserem Gebäude aus; kontaktieren Sie uns hierfür bitte rechtzeitig.

Wenn alle Zusagen vorliegen, teilen Sie uns den Termin mit; bis zu diesem müssen noch mindestens 9-10 Tage Zeit sein, da eine achttägige Einladungsfrist eingehalten werden muss. Wir laden dann gem. § 24 Abs. 2 der Promotionsordnung ein.

Weitere Informationen.