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Graduiertenschule für die Geisteswissenschaften

Terminplanung nach Einreichung der Dissertation

Information für Ihre Terminplanung nach Einreichung Ihrer Dissertation zur Begutachtung

(gem. § 21 ff. der Promotionsordnung):

  1. Für die Begutachtung der Arbeit haben die Gutachtenden drei Monate Zeit;
  2. bei von beiden Gutachtern vorgeschlagenem "opus eximium" ist ein drittes Gutachten notwendig: dafür muß ein externer Gutachter/eine externe Gutachterin gesuchtet werden, dem/der ausreichend Begutachtungszeit eingeräumt werden muß; hierfür sind sind mindestens 6-8 Wochen einzurechnen;
  3. Auslage der Arbeit: drei - vier Wochen;
  4. Einspruchsfrist: acht Tage;
  5. das Promotionskolloquium soll grundsätzlich so bald wie möglich stattfinden, spätestens jedoch sechs Wochen nach der Annahme der Dissertation ("Annahme der Arbeit" = Ablauf der Einspuchsfrist ohne erfolgten Einspruch);
  6. Einladung zum Kolloquium (wenn kein Einspruch erfolgt): mindestens acht Tage im Voraus;
  7. plus: jeweils unbedingt mit einzurechnende Bearbeitungszeiten, Postwege, evtl. Nachfragen etc..

Es gilt daher zu beachten:

  • Insgesamt liegen damit ggf. etwa fünf bis sechs Monate zwischen Abgabe der Dissertation zur Begutachtung und einem möglichen Kolloquiumstermin.
  • Es empfiehlt sich aufgrund der zahlreichen o.g. Fristen dringend, den Termin für das Prüfungskolloquium nicht zu frühzeitig zu vereinbaren.
  • Sie sollten sich möglichst frühzeitig mit Ihren Betreuenden/Prüfenden über den Ablauf und die Inhalte Ihres Kolloquiums abstimmen. Hilfreiche Informationen zur Vorbereitung Ihres Kolloquiums finden Sie auch hier im Internet.
  • Nach dem Kolloquium haben Sie ein Jahr Zeit, Ihre Dissertation zu veröffentlichen und abzugeben (§ 26 PromOrdnung).
  • Die Aus- und Zustellung der Promotionsurkunde nach Abgabe der Pflichtexemplare bei der GSH und der UB dauert i.Allg. mindestens 2-3 Wochen.

Bitte beachten Sie des weiteren:
Wie bereits in  den   Hinweisen zur Zusammenstellung des Betreuungskomitees  deutlich gemacht, kann die GSH leider keine Reise- und Hotelkosten für auswärtige Betreuer finanzieren; d.h. Reisen für die Beteiligung am abschließenden Promotionskolloquium müssen aus anderer Quelle beglichen werden; wir empfehlen, dass Sie Ihre erstbetreuende Person hierfür ansprechen.