Intern
Graduiertenschule für die Geisteswissenschaften

Kurzinfo zu Ihrer Promotionszeit

1. Ihre Zulassung:

  • Erstinfo: Direkt nach Ihrer Zulassung erhalten Sie eine Willkommens-Mail der Geschäftsstelle mit hilfreichen Tipps & Tricks zum Einsteig in die Promotion speziell in der GSH; bitte lesen Sie diese unbedingt aufmerksam durch.
     
  • Erstzulassung für sechs Semester: Mit Erhalt der Zulassung sind Sie zunächst für sechs Semester zur Promotion in der Graduiertenschule zugelassen - die Zeitspanne, in der Sie - als erste Zielsetzung - Ihr Curriculum ableisten sollen, und in der Sie als Promotionsstudierende/Promotionsstudierender immatrikuliert sind. Sie können damit die Qualifikationsveranstaltungen für Ihr Curriculum besuchen, für die eine Immakrikulation benötigt wird, wie insb. Ober-/Hauptseminare und Workshops für über- und nichtfachliche Qualifikationen von Seiten der Geschäftsstelle.
     
  • Zulassungsverlängerung(en): Rechtzeitig vor Ablauf Ihrer sechssemestrigen Erstzulassung müssen Sie bei Ihrem Promotionskomitee eine Zulassungsverlängerung erwirken. Es gibt dabei zwei Möglichkeiten der Zulassungsverlängerung:

    a) Eine erste allgemeine Zulassungsverlängerung kann für bis zu zwei Semester ausgesprochen werden. Es gibt ein hierfür ein Musterschreiben seitens Ihres Promotionskomitees an den Direktor/die Direktorin (über die Geschäftsstelle, bitte NICHT direkt den Direktor/die Direktorin anschreiben).
    Jede weitere Verlängerung kann dann wiederum beim Direktor/der Direktorin beantragt werden (über die Geschäftsstelle, bitte NICHT direkt den Direktor/die Direktorin anschreiben);

    b) eine Zulassung wegen Kindererziehung um bis zu sechs Semester pro Kind. Info hierzu.
     
  • Wenn Sie Ihre ersten sechs Promotionssemester in unserer Graduiertenschule und Ihr Curriculum abgeleistet haben, ist die Immatrikulation nicht mehr zwingend notwendig. Sie können in der Graduiertenschule weiter promovieren, sofern Sie zugelassen bleiben. Auch Ihre Promotionsprüfung an der Graduiertenschule vor Ihrem Betreuungskomitee können Sie im nicht-immatrikulierten Zustand ablegen, Sie müssen lediglich zum Zeitpunkt der mündlichen Prüfung noch zur Promotion bei uns zugelassen sein.

 2. Ihre Promotionsgespräche:

  • Wir weisen in unserem o.g. Willkommensschreiben und hier besonders darauf hin, dass Sie - auch in Ihrem eigenen Interesse - lt. § 7 der Studienordnung  verpflichtet sind, regelmäßige Betreuungsgespräche mit allen Mitgliedern Ihres Betreuungskomitees zu führen.
     
  • Das erste Gespräch muss im Laufe des ersten Promotionssemesters geführt werden, die mindestens zwei Weiteren im Laufe der Promotionszeit; wir empfehlen ein Gespräch etwa zur Mitte der Promotionszeit sowie ein Weiteres gegen Ende, das insb. auch zur Vorbereitung des Prüfungskolloquiums dienen soll.
     
  • Bitte beachten Sie, dass Sie zur Zulassung zur Promotionsprüfung mindestens drei von allen Beteiligten unterzeichnete Gesprächsprotokolle vorlegen müssen. Das Formular hierzu finden Sie hier.

3. Unser Promotionsservice