Terminplanung nach Einreichung der Dissertation
Information für Ihre Terminplanung nach Einreichung Ihrer Dissertation zur Begutachtung
(gem. § 21 ff. der Promotionsordnung):
- Für die Begutachtung der Arbeit haben die Gutachtenden drei Monate Zeit;
- bei von beiden Gutachtern vorgeschlagenem "opus eximium" ist ein drittes Gutachten notwendig: dafür muß ein externer Gutachter/eine externe Gutachterin gesuchtet werden, dem/der ausreichend Begutachtungszeit eingeräumt werden muß; hierfür sind sind mindestens 6-8 Wochen einzurechnen;
- Auslage der Arbeit: drei - vier Wochen;
- Einspruchsfrist: acht Tage;
- das Promotionskolloquium soll grundsätzlich so bald wie möglich stattfinden, spätestens jedoch sechs Wochen nach der Annahme der Dissertation ("Annahme der Arbeit" = Ablauf der Einspuchsfrist ohne erfolgten Einspruch);
- Einladung zum Kolloquium (wenn kein Einspruch erfolgt): mindestens acht Tage im Voraus;
- plus: jeweils unbedingt mit einzurechnende Bearbeitungszeiten, Postwege, evtl. Nachfragen etc..
Es gilt daher zu beachten:
- Insgesamt liegen damit ggf. etwa fünf bis sechs Monate zwischen Abgabe der Dissertation zur Begutachtung und einem möglichen Kolloquiumstermin.
- Es empfiehlt sich aufgrund der zahlreichen o.g. Fristen dringend, den Termin für das Prüfungskolloquium nicht zu frühzeitig zu vereinbaren.
- Sie sollten sich möglichst frühzeitig mit Ihren Betreuenden/Prüfenden über den Ablauf und die Inhalte Ihres Kolloquiums abstimmen. Hilfreiche Informationen zur Vorbereitung Ihres Kolloquiums finden Sie auch hier im Internet.
- Nach dem Kolloquium haben Sie ein Jahr Zeit, Ihre Dissertation zu veröffentlichen und abzugeben (§ 26 PromOrdnung).
- Die Aus- und Zustellung der Promotionsurkunde nach Abgabe der Pflichtexemplare bei der GSH und der UB dauert i.Allg. mindestens 2-3 Wochen.
Bitte beachten Sie des weiteren:
Wie bereits in den Hinweisen zur Zusammenstellung des Betreuungskomitees deutlich gemacht, kann die GSH leider keine Reise- und Hotelkosten für auswärtige Betreuer finanzieren; d.h. Reisen für die Beteiligung am abschließenden Promotionskolloquium müssen aus anderer Quelle beglichen werden; wir empfehlen, dass Sie Ihre erstbetreuende Person hierfür ansprechen.