Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG
Zuschuss für Ausnahmefälle
Die DFG unterstützt die Drucklegung von Dissertationen zwar generell nicht, jedoch in Ausnahmefällen. Das Merkblatt  für einen Antrag auf eine Publikationsförderung (DFG-Vordruck 51.10 – 10/11) findet sich hier. 
 
 Siehe hierzu auf Seite 1, Punkt II:
 Publikationsbeihilfen können ausschließlich bereitgestellt werden für
- Werke, die Grundlagenmaterial für die weitere Forschung zugänglich machen (im wesentlichen Quellen und Werkeditionen) sowie
 - Werke von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, in denen herausragende Forschungsleistungen erstmals veröffentlicht werden.
Die Förderung von Dissertationen ist dabei nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich; Antragsvoraussetzung ist deshalb die Bewertung mit der nach der jeweiligen Promotionsordnung möglichen Höchstnote. 



