Intern
Graduiertenschule für die Geisteswissenschaften

Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG

Zuschuss für Ausnahmefälle

Die DFG unterstützt die Drucklegung von Dissertationen zwar generell nicht, jedoch in Ausnahmefällen. Das Merkblatt  für einen Antrag auf eine Publikationsförderung (DFG-Vordruck 51.10 – 10/11) findet sich hier.

Siehe hierzu auf Seite 1, Punkt II:
Publikationsbeihilfen können ausschließlich bereitgestellt werden für

  • Werke, die Grundlagenmaterial für die weitere Forschung zugänglich machen (im wesentlichen Quellen und Werkeditionen) sowie
  • Werke von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, in denen herausragende Forschungsleistungen erstmals veröffentlicht werden.
    Die Förderung von Dissertationen ist dabei nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich; Antragsvoraussetzung ist deshalb die Bewertung mit der nach der jeweiligen Promotionsordnung möglichen Höchstnote.

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