Intern
Graduiertenschule für die Geisteswissenschaften

Reduktion des Curriculums/der Studienleistungen

Etwaige Vorleistungen können auf die Studienleistung im Promotionsstudium bis zu einem Drittel des Curriculums (= 6 SWS) angerechnet werden, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 8 SWS.

Hierzu muss der/die Promovierende schriftlich nachweisen, dass vorher

  1. eine intensive Promotionsbetreuung stattgefunden hat, und
  2. gradiertenschulgleich anzuerkennende fachliche wie interdisziplinäre Lehrveranstaltungen besucht wurden,
    wie:
    - Oberseminare,
    - Doktorandenkolloquien,
    - Seminare zur Promotions- und Berufsqualifikation etc..

Es sind Leistungen anrechenbar, die zwischen Abschluss des vorangegangenen Studiums und Aufnahme der Promotion in der GSH erbracht wurden. Die Anrechnung auf das Curriculum beschließt das Betreuungskomitee im Benehmen mit den Sprechern der Klasse in der der/die Promovierende promoviert.