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Graduiertenschule für die Geisteswissenschaften

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Bitte beachten Sie: Sie müssen die Protokolle von mindestens drei Gesprächen vorlegen können, um zur Promotionsprüfung zugelassen werden zu können; das erste Promotionsgespräch muß im ersten Promotionssemester durchgeführt werden.

Ihre Promotionsgespräche - Orientierung

Ihre Studienleistungen:

Ihre Zulassungsverlängerungen:

Ihr Studierenden-Status - im Studierendenbüro zu beantragen: