Veröffentlichung der Dissertation - Formalia und Schritte
Nach dem Promotionskolloquium erhalten Sie die Gutachten zu Ihrer Dissertation, in denen die gutachtenden Personen üblicherweise auch Anweisungen zur Überarbeitung der Dissertation für die Veröffentlichung geben. Weitere Überarbeitungsanweisungen können allerdings auch noch im weiteren Verlauf geäußert werden. Sie überarbeiten demgemäß Ihre Arbeit in Abstimmung mit Ihren gutachtenden Personen, um das Imprimatur (d.h. die Freigabe zur Veröffentlichung der Arbeit) zu erhalten; dies erfolgt nach folgenden Vorgaben:
1. Druckerlaubnis/Imprimatur für die zu veröffentlichende Dissertation
Das Verfahren zur Veröffentlichung der Dissertation ist festgelegt in § 26 der PromOrdnung.
Vor dem endgültigen Druck der Dissertation müssen Sie den Gutachern die Druckvorlage samt Manuskript zur Genehmigung vorlegen; dies gilt entsprechend bei Ablieferung in Form eines Mikrofiche oder in elektronischer Form. Evtl. von den Gutachtern gewünschte Änderungen sind entsprechend vorzunehmen. Entspricht die Fassung in allen Belangen den Vorstellungen der Gutachter übermitteln diese - oder der Erstgutachter im Namen aller Gutachter - der Geschäftsstelle ein formloses Schreiben oder eine Email mit dem Einverständnis zur Drucklegung.
Mustertext: "Ich bin/wir sind mit der Drucklegung der Dissertation von Herrn/Frau XY mit dem Titel 'XXX' einverstanden und bitten den Direkor/die Direktorin um das Imprimatur"). Der Direktor oder die Direktorin der Graduiertenschule erteilt Ihnen dann per Anschreiben das Imprimatur. In Zweifelsfällen kann die Gemeinsame Promotionskommission entscheiden (§ 26, Abs. 7 Prom.Ordnung).
2. Äußere Form der zu veröffentlichenden Dissertation
gemäß § 26, Abs. 1 und 3 der PromOrdnung.
Weitere Informationen zum Veröffentlichungsverfahren, zu den verschiedenen Veröffentlichungsmöglichkeiten etc.: § 26 der PromOrdnung.
- Das Titelblatt der zehn abzuliefernden Pflichtexemplare der Dissertation ist - unabhängig von der gewählten Form der Veröffentlichung – textlich (nicht äußerlich) nach vorgegebenen Muster (für die Seiten 1, 2) zu gestalten.
Bitte beachten Sie dabei:
- Es müssen vier Pflichtexemplare bei der GSH und sechs Exemplare bei der UB abgegeben werden.
- Wenn Sie in einem Verlag oder z.B. bei Würzburg University Press publizieren, sind die Texte für die Titelseite vorgegeben; in diesem Fall kleben Sie bitte die Seite(n) mit dem o.g. Mustertext ganz vorne ein. - Bei einer Publikation der Dissertation über den Buchhandel muss auf der Rückseite des Titelblattes oder der zweiten Seite die Veröffentlichung als Dissertation unter Angabe des Dissertationsortes ausgewiesen sein.
- Den vier bei der GSH abzuliefernden Pflichtexemplaren ist im Anhang zusätzlich ein kurz gehaltener Abdruck des wissenschaftlichen Lebenslaufes beizugeben; in den sechs bei der Universitätsbibliothek abzugebenden Exemplaren ist dies mittlerweile aus Datenschutzgründen nicht mehr notwendig.
3. Abgabe der Plichtexemplare bei der GSH und der UB
Um die Promotionsurkunde ausstellen zu können, müssen bei der Geschäftsstelle der GSH vorgelegt werden:
- Die vier Pflichtexemplare gem. den o.g. Vorgaben;
- der vom Kandidaten/der Kandidatin unterschriebene Laufzettel mit der Bestätigung der GSH zur Prüfungszulassung mit Bestätigung der UB über die ordnungsgemäße Abgabe der Pflichtexemplare dort,
- ggf. auch eine gesonderte Bestätigung der UB.
4. Ausstellung der Promotionsurkunde
Wenn der korrekte Eingang der Pflichtexemplare bei der GSH festgestellt ist, kann die GSH die Promotionsurkunde ausstellen. Diese erhält einen Anhang mit Ihren Studienleistungen im Rahmen des Promotionsstudienganges "Geisteswissenschaften", der integraler Bestandteil Ihrer Urkunde ist. Die Urkunde wird mit beglaubigten Kopien ausgestellt und vom Direktor/der Direktorin der GSH sowie vom Präsidenten unterzeichnet und von der Siegelungsstelle in der ZV der Universität gesiegelt.
Sobald wir die Urkunde aus der ZV zurück erhalten, versenden wir diese mit einem Begleitschreiben und einem vorformulierten Antwortschreiben, das Sie uns unterschrieben zukommen lassen müssen, um den Erhalt der Urkunde zu bestätigen. Erst nach Eingang Ihres Bestätigungschreibens ist der Promotionsprozess endgültig abgeschlossen und Sie sind ab dann berechtigt, den Doktortitel zu führen. Um einen reibungslosen Ablauf des Urkundenversandes zu gewährleisten, teilen Sie uns evtl. Änderungen Ihrer postalischen Adresse bitte möglichst frühzeitig mit.
Bitte beachten Sie: der gesamte Prozess der Ausstellung und dee Versandes Ihrer Promotionsurkunde dauert i.Allg. mindestens 2-3 Wochen und lässt nicht nicht verkürzen. Bitte planen Sie dies bei Ihren Planungen unbedingt rechtzeitig ein.